Rechtsanwältin Silke Hartl, Fachanwältin Familienrecht und Anwaltsmediatorin aus Altenstadt / Iller. Die Kanzlei für Familien- und Erbrecht.
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Gebühren abhängig von Fall und Verfahren

Die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeiten in Deutschland unterliegen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Unsere Rechtsanwaltsgebühren richten sich folglich danach.

Sie sind abhängig von Art und Umfang der Tätigkeit, sowie Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens (z.B. Beschluss oder Vergleich), ferner von weiteren anfallenden Kosten wie Sachverständigen- oder Gerichtskosten.

Sofern im Voraus absehbar, können wir auf Wunsch bei Mandatserteilung im konkreten Fall eine erste Kosteneinschätzung geben.
Die Höhe einer Beratungsgebühr richtet sich nach Art und Umfang der Beratung.

Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Einkommensschwache Personen bekommen verschiedene staatliche Unterstützung bei der anwaltschaftlichen Vertretung.
Ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe unterstützt Sie in außergerichtlichen Belangen und Beratungen.

Zur Durchführung von Gerichtsverfahren können wir Prozesskostenhilfe und, im Falle von familienrechtlichen Angelegenheiten, Verfahrenskostenhilfe für unsere Mandanten beantragen.

Bitte sprechen Sie uns hierzu an, unsere Mitarbeiterinnen sind Ihnen gerne bei der jeweiligen Antragstellung behilflich.

Anwaltskanzlei Hartl
Rechtsanwältin Silke Hartl, Fachanwältin für Familienrecht, Anwaltsmediatorin

Zeppelinstraße 2a, 89281 Altenstadt
Telefon 0 83 37/900 88 26, Telefax 0 83 37/900 88 29
kanzlei@ra-hartl.com

VERSCHÄRFT VON PEPPERONIDESIGN

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Sie sind abhängig von Art und Umfang der Tätigkeit, sowie Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens (z.B. Beschluss oder Vergleich), ferner von weiteren anfallenden Kosten wie Sachverständigen- oder Gerichtskosten.

Sofern im Voraus absehbar, können wir auf Wunsch bei Mandatserteilung im konkreten Fall eine erste Kosteneinschätzung geben.
Die Höhe einer Beratungsgebühr richtet sich nach Art und Umfang der Beratung.

Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Einkommensschwache Personen bekommen verschiedene staatliche Unterstützung bei der anwaltschaftlichen Vertretung.
Ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe unterstützt Sie in außergerichtlichen Belangen und Beratungen.

Zur Durchführung von Gerichtsverfahren können wir Prozesskostenhilfe und, im Falle von familienrechtlichen Angelegenheiten, Verfahrenskostenhilfe für unsere Mandanten beantragen.

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