Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind das Familienrecht, Erbrecht und die Mediation.
Unsere Kanzlei vertritt Sie je nach Bedarf sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Bei Bedarf bearbeitet unsere Kanzlei weitere Rechtsgebiete, auch in Kooperation mit dort spezialisierten Kollegen.
Sprechen Sie uns gerne an, welche optimalen Lösungen wir für Sie finden können.
Im Familienrecht geht es um die bei einer Trennung einhergehenden Konflikte. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt befinden Sie sich immer in einer sehr emotionalen Situation, vor allem, wenn Kinder beteiligt sind. Daher steht zunächst immer eine außergerichtliche Einigung im Vordergrund.
Rechtsanwältin Silke Hartl in Altenstadt / Lkr. Neu-Ulm steht Ihnen in dieser konfliktbehafteten Situation zur Seite und gestaltet durch gezielte, wirtschaftlich sinnvolle Arbeit Ihre Zukunft mit. Bauen Sie auf unsere juristische Kompetenz und jahrelange Erfahrung, die Sie aus dieser schwierigen Situation heraus begleiten.
In erbrechtlichen Angelegenheiten werden wir zu Lebzeiten oder im Erbfall für Sie tätig. Um Kosten und Konflikte zu vermeiden, sollten Sie, wo möglich, noch zu Lebzeiten Ihre Angelegenheiten vorab vertraglich regeln. Wir helfen Ihnen bei Verfügungen über Ihr Eigentum mittels Erbvertrag oder Testament.
Unsere Kanzlei vertritt Sie vor Gericht bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel bei Testamentsanfechtung oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Auch wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, erhalten Sie von uns eine zielführende Beratung und Vertretung.
Eine Trennung ist immer schwierig und oft mit hohen Kosten verbunden. Mit der Durchführung einer Mediation können wir eine außergerichtliche Regelung finden, die eine wesentlich geringere wirtschaftliche Belastung beider Parteien darstellt.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren in dem Ihnen Silke Hartl als Anwaltsmediatorin zu einer außergerichtlichen Konfliktregelung verhilft. In Fällen von Trennung, Scheidung oder auch erbrechtlichen Angelegenheiten kann so die psychische und wirtschaftliche Belastung möglichst gering gehalten werden. Gegebenenfalls übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung einen Teil der Mediationskosten.
Am Ende steht eine Win-Win-Situation, wenn Sie mit der Gegenpartei eine rechtsverbindliche Regelung treffen, die die beiderseitigen Bedürfnisse berücksichtigt und abschließend regelt.
Weiterhin erhalten Sie kompetente Beratung für die Erstellung einer Patientenverfügung oder der Erteilung einer Generalvollmacht, um im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit eine rechtliche Betreuung zu vermeiden.
Anwaltskanzlei Hartl
Rechtsanwältin Silke Hartl, Fachanwältin für Familienrecht, Anwaltsmediatorin
Zeppelinstraße 2a, 89281 Altenstadt
Telefon 0 83 37/900 88 26, Telefax 0 83 37/900 88 29
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